Ernährungstherapie
... erfolgt auf so genannte (ärztliche) Anordnung und geht meist über mehrere Termine.
Zu folgenden Diagnosen biete ich Ihnen Hilfestellung und Begleitung an an:
Gesetzliche Krankenkassen unterstützen ihre Versicherten sowohl bei Ernährungsberatungen als auch Diättherapien. Eine Notwendigkeitsbescheinigung bzw. Verordnung durch den Arzt für eine notwendige Ernährungsberatung bzw. ernährungsmedizinische Therapie ist immer die Grundlage für die Unterstützung.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und wie viel finanzielle Unterstützung Sie im Falle einer Verordnung zur Ernährungsberatung oder Diättherapie erhalten. Ich unterstütze Sie gerne dabei. Sprechen Sie mich an, wenn es um Formulare wie z.B. einen Kostenvoranschlag geht.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass abgesprochene Termine, die nicht aus triftigen Gründen bzw. 24 Stunden vorher abgesagt wurden zu 100% in Rechnung gestellt werden.